Inzwischen dürfte es sich herumgesprochen haben, dass Bad Frankenhausen das Prädikat „Staatlich anerkanntes Sole-Heilbad“ zuerkannt wurde. Die entsprechende Urkunde überbrachte am 07. Februar dieses Jahres der thüringische Wirtschaftsminister Jürgen Reinholz. Die Prädikatisierung war durchaus keine Selbstverständlichkeit. Seitens der Stadt gab es zahlreiche Kriterien zu erfüllen. Ähnlich der heutigen Situation gab es in der langen Geschichte des Kur- und Badewesens unserer Stadt immer wieder Zeiten, in denen das 1818 von Dr. Wilhelm August Gottlieb Manniske (1769-1835) begründete Kurbad zwischen erfolgreicher Prädikatisierung und Existenznot stand. Im April 2007 sind nun 80 Jahre vergangen seit dem unsere Stadt den Titel „Bad“ tragen darf. Bevor Frankenhausen im April 1927 dieser Titel zugestanden werden konnte, war ein langer Zeitraum vergangen, in welchem sich alle Beteiligten um die Erfüllung der seinerzeitigen Kriterien bemüht hatten.
Nach dem Tod Dr. Manniskes im Jahre 1835 geriet das Kurbad langsam in Verfall. Am Ende des Deutsch-Französischen Krieges 1871 hatte dieser fortschreitende Verfall einen bedenklichen Zustand erreicht. Dr. Ernst Gräf (1833-1922), zu diesem Zeitpunkt Physikus der Stadt, bewog das dazu, am 31. März 1872 dem Fürstlich Schwarzburg–Rudolstädtischen Ministerium eine Denkschrift zu überreichen. Darin charakterisierte er die derzeitige Lage des Kur- und Badewesens und unterbreitete Vorschläge zur Verbesserung der Situation. Das Ministerium in der Landeshauptstadt Rudolstadt schloss sich den Überlegungen von Dr. Gräf an und mahnte das Handeln der Badedirektion an. Allein die Badedirektion unterstand der Pfännerschaft. Die Pfänner waren bekanntermaßen die Eigentümer der Salzsiedestellen. Ihr vorrangiges Ziel war die Herstellung von Salz für den Verkauf. Doch beides hatte bereits stark nachgelassen und wurde 1867 wegen des Aufhebens des Salzmonopols durch den Norddeutschen Bund zusätzlich eingeschränkt. Dennoch konnte sich die Pfännerschaft nur schwer dazu durchringen, weniger dem Salz als der Erneuerung der Kur- und Badeanlagen ihre Aufmerksamkeit zu schenken. Tatkräftige Unterstützung für die Umsetzung seiner Denkschrift erhielt Dr. Gräf durch den 1871 eingeführten neuen Direktor der Pfännerschaft, den Bergwerkseigner Wilhelm Hermann (verstorben 1907). Dieser rüttelte die Pfänner richtig wach und bewog sie, wesentlich größere Summen als bisher in die zum Teil maroden Anlagen zu investieren. Auf diese Weise wurden zwischen 1873 und 1876 im so genannten „Unteren Bad“ (Quellgrund) neue Badeeinrichtungen, z. B. eine Inhalationshalle, geschaffen. 1877 fiel die Entscheidung, das Gelände südlich der Frauenstraße Kurzwecken dienlich zu machen. Bereits ein Jahr später ist der Ursprung unseres heutigen Kurparks angelegt und ein neues Kurhaus mit Restaurant errichtet. In Frankenhausen beginnt die zweite Blüte des Kurwesens, die bis zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges anhielt. Ihre Väter waren Dr. Ernst Gräf und Wilhelm Hermann. Höhepunkt ihrer gemeinsamen Bemühungen war die Verwendung der Bezeichnung „Solbad“ im Namen der Stadt. Dieser lautete fortan „Solbad Frankenhausen am Kyffhäuser“ und wurde 1905 auch durch die Reichsbehörden in Berlin als solcher verbindlich verwendet. Dem ging allerdings keine Verleihung einer entsprechenden Urkunde voraus. Die allgemein anerkannte Verwendung des Namens beruhte allein auf der werbewirksamen Vermarktung durch die Badedirektion. Es sollten noch einmal viele Jahre ins Land gehen, bis unserer Stadt ganz offiziell ein Titel verliehen wurde.
Erst ab dem Jahre 1927 durfte Frankenhausen die amtliche Bezeichnung „Bad“ im Stadtnamen führen. Das Verfahren dazu war langwierig und benötigte fast zwei Jahre von der Antragstellung bis zur endgültigen Genehmigung. Erstaunlicher Weise war offensichtlich knapp 10 Jahre später Konkretes darüber beim Thüringischen Kreisamt Sondershausen nicht mehr greifbar, denn es stellte am 31. Juli 1936 an den Bürgermeister der Stadt die Frage: „Seit wann führt die Stadt Bad Frankenhausen die Bezeichnung „Bad“ und wodurch ist ihr die Bezeichnung „Bad“ verliehen worden?“
Dieser Frage soll im 80. Jubiläumsjahr der Ortsbezeichnung „Bad“ an Hand von Akten aus dem Stadtarchiv nachgegangen werden.
Der Wunsch, Frankenhausen als Sole-Badestadt bekannt zu machen, ging vordergründig vom Verkehrsverein Frankenhausen sowie der Badedirektion aus, fand aber die einmütige Unterstützung des Gemeinderates, wie im Gemeinderatsbeschluss vom 1. Juli 1926 dokumentiert: „Der Verkehrsverein Frankenhausen hat beim Ministerium Weimar beantragt, den Bahnhof Frankenhausen Solbad Frankenhausen/Kyffh. zu benennen. ... Der Gemeinderat beschliesst einstimmig auf Antrag der Verwaltung Benennung der Stadt als „Solbad Frankenhausen/Kyffhäuser“, ministerielle Genehmigung vorausgesetzt.“
In Umsetzung dieses Beschlusses geht am 3. Juli 1926 folgender Antrag an dasThür. Ministerium für Inneres und Wirtschaft, Abt. Inneres, Weimar:
„Betr. Ortsbezeichnung von Frankenhausen: Zur dortigen Verfügung vom 15. v. Mts. III D I.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 1. Juli 1926 in eingehender Weise zu dem Antrag des Verkehrsvereins Frankenhausen auf amtliche Bezeichnung des Bahnhofs Frankenhausen in „Solbad Frankenhausen/Kyffh.“ Stellung genommen.
Der Gemeinderat hält es im Interesse der Stadt und ihrer Hebung sowie Hebung des Wirtschaftslebens in Frankenhausen im Allgemeinen für sehr erwünscht und erforderlich, wenn die amtliche Bezeichnung von Frankenhausen künftig lautet:
„Solbad Frankenhausen/Kyffh.“ ... Ich bitte, diese Zustimmung erteilen zu wollen. Der Stadtgemeindevorsteher.“
Weder beim Ministerium noch bei den Behörden von Bahn und Post fand dieser Vorschlag Zustimmung, vielmehr wurde die Bezeichnung „Bad Frankenhausen a. Kyffh.“ vorgeschlagen. Die Reichsbahndirektion machte u. a. am 24. August 1926 geltend, dass die Bezeichnung „Solbad“ in Verbindung mit dem buchstabenreichen Ortsnamen mit der Zusatzbezeichnung „Kyffh.“ einfach zu lang sei. Außerdem „würde dieser Zusatz zahlreiche Anträge anderer Orte zur Folge haben, die ebenfalls die besondere Art ihres Bades in der Ortsbezeichnung hervorgehoben haben möchten.“ Ähnliche Bedenken äußerte am 6. September 1926 die Oberpostdirektion: II.B. 2476.-1 gegenüber dem Thüringischen Ministerium für Inneres, nachdem sie dargelegt hatte, dass sie „kein Bedürfnis habe, den Namen der Gemeinde ... in „Solbad Frankenhausen (Kyffh.) zu ändern“. Hinzu kam eine weitere Anzahl von Gegenargumenten: „1.) Bisher haben die Gemeinden in Badeorten bei Änderung ihres Ortsnamens diesem keinen den Charakter ihres Bades kennzeichnenden Zusatz, sondern nur die Bezeichnung „Bad“ vorgesetzt.
2.) Es wäre zu befürchten, daß auch zahlreiche andere Badeorte die Änderung ihres Ortsnamens nach dem Charakter ihres Bades beantragen würden.
3.) In den amtlichen Ortsverzeichnissen müßte der Ort zur Vermeidung von Rückfragen an drei Stellen und zwar unter Frankenhausen (Kyffh.), Bad Frankenhausen (Kyffh.) und Solbad Frankenhausen (Kyffh.) aufgenommen werden. Außerdem müßten die beiden erstgenannten Ortsangaben noch mit dem Zusatz „siehe Solbad Frankenhausen (Kyffh.)“ versehen werden.
4.) Die Bezeichnung „Solbad Frankenhausen (Kyffh.)“ ist zu lang und wirkt dadurch im täglichen Gebrauche sehr störend.
5.) Die hiesige Reichsbahndirektion hat auf Anfrage hierher mitgeteilt, daß sie die Bezeichnung „Solbad Frankenhausen (Kyffh.)“ nicht übernehmen könne. Die Übereinstimmung der post- und eisenbahnseitigen Ortsbezeichnungen ist aber mit Rücksicht auf den Betriebsdienst dringend erforderlich.
Falls ein öffentliches Bedürfnis anerkannt wird, der Gemeinde Frankenhausen (Kyffh.) noch eine weitere zusätzliche Bezeichnung beizulegen, wird ergebenst ersucht, als solche „Bad“ zu wählen. Bemerkt wird noch, daß sich den Gemeinden durch Beschaffung von Reklamebriefaufgabestempeln, die die Deutsche Reichspostreklame G.m.b.H. Bezirksdirektion Halle (Saale) 2, Thielenstraße 2a für die Orte des hiesigen Bezirkes liefert, Gelegenheit bietet, auf die besonderen Eigenschaften und Vorzüge ihrer Orte hinzuweisen, gez. Leissner“.
Als am 18. September 1926 seitens des Ministeriums III. D.I. Weimar die wiederholte Ablehnung der Bezeichnung Solbad beim Gemeinderat einging, versuchte man es mit einem Kompromiss, wie aus dem Protokoll der Vertraulichen Sitzung vom 14. Oktober 1926 hervorgeht, mit der Ortsbezeichnung „Frankenhausen Solbad a. Kyffh.“, der aber am 16. November 1926 vom Ministerium verworfen wurde.
Der Stadtvorstand befasste sich am 16. Dezember 1926 nochmals mit dieser Angelegenheit und bat erneut um die Ortsbezeichnung „Solbad Frankenhausen, Kyffh.“, da auch der vorgeschlagene Reklamebriefaufgabestempel wegen hoher Kosten keine Alternative sei.
Allerdings war eine Umbenennung des Ortes auch bei der Reichsbahn nicht kostenlos zu haben, wie deren Direktion Erfurt am 2. Februar 1927 mitteilte: „Die Umbenennung einer Station erfordert neben der Erneuerung der Stationsanschriften auch die Änderung der Dienstsiegel, Tages- und Frachtstempel, Plombierzangen und anderer Geräte des betr. Bahnhofes und der zu ihm gehörigen Dienststellen. Ausserdem müssen die betreffenden Clichees in der Fahrkartendruckerei und auch in den Druckmaschinen der einzelnen Fahrkartenausgaben ergänzt werden.
Dazu kommen noch die Kosten für die Änderung der Tarife und der dazu gehörigen Drucksachen, sowie für die amtliche Bekanntgabe der Umbenennung in den vorgeschriebenen Pflichtblättern.
Die Gemeinde Frankenhausen würde sich bei der gewünschten Änderung der Stationsbezeichnung zu einem Kostenbeitrage von 400 Rm. verpflichten müssen.“
Nach vorstehend dargelegtem Verhandlungsmarathon rang sich der Stadtrat schließlich in einer Öffentlichen Sitzung am 18. Februar 1927 zu folgendem Beschluss durch:
„Nach Vortrag durch Bürgermeister Ibing beschliesst der Stadtrat
Die Ortsbezeichnung soll sein:
„Bad Frankenhausen, Kyffh.“
Der Stadtrat verwilligt die von der Reichsbahndirektion angeforderten etwa 400,- RM, wobei die Badedirektion ersucht werden soll, die Hälfte der angeforderten Kosten zu tragen.“
Mit Schreiben vom 5. April 1927 bestätigt das Thüringische Ministerium für Inneres und Wirtschaft, Abt. Inneres, Weimar dem Stadtvorstand in Frankenhausen/Kyffh.: „Auf das Schreiben vom 21.II.27. Auf den dortigen Antrag genehmigen wir, daß die bisherige Ortsbezeichnung: Frankenhausen (Kyffh.) in B a d F r a n k e n h a u s e n (Kyffh.) geändert wird. Wir haben das Erforderliche veranlaßt. J. V.“

Untres Bad um 1890 Oberes Bad um 1900
Dieser Beschluß wurde am 16. April 1927 in Umlauf gebracht, u. a. an sämtliche Abteilungen der Stadtverwaltung, angeschrieben wurde aber auch die Badedirektion zwecks anteiliger Kostenübernahme der Umbenennung. Mitteilung erging des Weiteren an: „Landrat des Landkreises Sondershausen; Deutscher Reichsanzeiger, Preuss. Staatsanzeiger, Frankenhäuser Zeitung, Volksbote, Rotes Echo, Postamt, Finanzamt, Zollamt, Rentamt, Amtsgericht.“
Ingrid Mansel und Dr. Ulrich Hahnemann März 2007
Quellennachweis
/1/ Thüringisches Staatsarchiv Rudolstadt: Bestand Ministerium Rudolstadt, Abteilung
Inneres, Nr. 2390: das Bad zu Frankenhausen betreffend 1872-1905.
/2/ Stadtarchiv Bad Frankenhausen: Bestand Pfännerschaft Nr. 6/II-65: Vorschlag zur
Hebung des Kurortmilieus von Dr. Gräf 1875.
/3/ Stadtarchiv Bad Frankenhausen:G/III-665, Bl. 1-05
/4/ StA Bad Frankenhausen: Stadtratsprotokolle, Vertrauliche Sitzung, 1 /IIA-198
/5/ StA Bad Frankenhausen: Stadtratsprotokolle Öffentliche Sitzungen, 1/IIQ-196
/6/ StA Bad Frankenhausen: Akten G/III-665 und 1/IIA-267
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